Katastralgemeinde und Grundstücksnummer finden — und warum die Adresse nicht reicht

sell Grundlagenschedule 3 Min. Lesezeitperson Andreas Webercalendar_today Aktualisiert am 21. September 2026
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Katastralgemeinde und Grundstücksnummer finden — und warum die Adresse nicht reicht

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Katastralgemeinde und Grundstücksnummer finden — und warum die Adresse nicht reicht

Wer in Österreich zum ersten Mal eine Grundbuchabfrage macht, scheitert meistens an derselben Stelle: Das System will keine Adresse. Es will Katastralgemeinde und Grundstücksnummer, und die stehen auf keinem Hausschild.

Das ist kein Schikane, sondern Systematik — und wenn man sie einmal verstanden hat, ist sie klarer als das Durcheinander aus Straßennamen und Hausnummern.


Die drei Angaben, die zählen

Die Katastralgemeinde (KG). Die kleinste Einheit des Katasters, mit einer fünfstelligen Nummer und einem Namen. Sie ist nicht dasselbe wie die politische Gemeinde: eine Gemeinde kann aus mehreren Katastralgemeinden bestehen, und historische Ortsnamen leben hier weiter, die es politisch längst nicht mehr gibt.

Die Grundstücksnummer (GST-NR). Innerhalb einer Katastralgemeinde eindeutig. Bauflächen und landwirtschaftliche Flächen werden getrennt nummeriert, weshalb dieselbe Nummer in derselben KG zweimal vorkommen kann — einmal als Bauparzelle, einmal als Grundparzelle.

Die Einlagezahl (EZ). Die Nummer der Grundbuchseinlage. Eine Einlage kann mehrere Grundstücke umfassen, die demselben Eigentümer in derselben Katastralgemeinde gehören.


Zwei Kataster, ein Unterschied, der Geld kostet

Österreich führt den Kataster in zwei Ausprägungen, und das ist für Käufer wichtig.

Der Grenzkataster ist der moderne: Die Grenzen sind vermessen und rechtlich verbindlich. Wo die Grenze im Grenzkataster liegt, liegt sie auch juristisch.

Der Grundsteuerkataster ist der historische: Er beschreibt die Grundstücke für steuerliche Zwecke, aber seine Grenzen sind nicht verbindlich. Ein Streit über den Grenzverlauf wird hier nicht durch die Karte entschieden.


Wo die Angaben stehen

Wenn es um Ihr eigenes Grundstück geht, finden Sie sie:

  • im Kaufvertrag — dort steht immer KG, EZ und Grundstücksnummer
  • im Grundbuchsauszug, im A1-Blatt
  • im Einheitswertbescheid des Finanzamts
  • in Unterlagen des Vermessungsamts, falls je vermessen wurde

Wenn es um ein fremdes Grundstück geht, haben Sie nichts davon. Dann bleibt der Weg über die Karte.


Der Weg über die Karte

Das ist der übliche und der schnellste: Sie suchen das Grundstück auf einer Katasterkarte, klicken es an und lesen Katastralgemeinde und Grundstücksnummer ab. Mit diesen beiden Angaben können Sie anschließend das Grundbuch abfragen, und die Einlagezahl ergibt sich aus der Abfrage.

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen stellt die Katasterdaten offen zur Verfügung — Österreich ist in dieser Hinsicht eines der transparentesten Länder Europas.


Und dann?

Mit KG und Grundstücksnummer stehen Ihnen die Türen offen, die in Österreich erfreulich weit aufgehen:

  • der Grundbuchsauszug für 4,89 € — öffentlich, ohne Nachweis eines Interesses
  • der Katasterauszug mit Fläche und Nutzungsart
  • der Flächenwidmungsplan der Gemeinde, der sagt, was gebaut werden darf

Im Vergleich zu Deutschland, wo das Grundbuch ein berechtigtes Interesse verlangt, ist das ein anderer Planet.


Den Weg abkürzen

Kataster GPS macht genau den ersten Schritt: Grundstück auf der Karte antippen, Katastralgemeinde und Grundstücksnummer ablesen, GPS-Koordinaten mitnehmen. Damit gehen Sie in die Grundbuchabfrage — statt mit einer Adresse, mit der das System nichts anfangen kann.

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